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Therapeuten-Versicherung Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung für Therapeuten – Braucht man die?

Die Rechtsschutzversicherung (für Therapeuten) gehört zu den Individualversicherungen bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Diese Art der Versicherung gibt es für Privatpersonen wie auch für Praxen und Unternehmen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel nie alle Rechtsgebiete ab.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (250.000 Euro je Rechtsschutzfall, dies ist normalerweise ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) die nachfolgenden Kosten:

  • Die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes.
  • Die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers.
  • Die Gebühren und Auslagen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Vollstreckungungskosten.
  • Die Kosten des für die Verteidigung erforderlichen Gutachtens eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Verfahren wegen Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes.
  • Die Kosten um von einer einstweilen Strafverfolgungsmaßnahme verschont zu bleiben, Strafkaution.
  • Die dem Gegner bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.
  • Die Kosten für eine telefonische Erstberatung durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt in versicherten Rechtsangelegenheiten.

 

Üblicherweise werden Selbstbeteiligungen vereinbart, wobei sich die typische Selbstbehalthöhe zwischen 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall bewegt. Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.

Die Voraussetzung für die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für Therapeuten ist immer das Vorliegen eines konkreten Rechtsschutzfalles. Also den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten. Aus diesem Grund wird die vorbeugende Rechtsberatung nicht von der Versicherung erfasst. Darüber hinaus wird immer geprüft, ob die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg verspricht und ob vom Versicherten kein schuldhaftes Handeln vorliegt.

Rechtsschutzversicherung für Therapeuten

Rechtsschutzversicherung für Therapeuten

Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel modular aufgebaut, dies bedeutet, dass man zwischen einem Komplettpaket, welches alle Leistungsarten abdeckt, oder nur bestimmte Bereiche, wie z. B. Verkehrs-Rechtsschutz und den Arbeits-Rechtsschutz, wählen kann. Welche Risiken die Versicherung genau einschließt, ist den allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) zu entnehmen.

 

Häufig werden folgende Pakete angeboten:

§ 21 Verkehrs-Rechtsschutz
§ 22 Fahrzeug-Rechtsschutz
§ 23 Fahrer-Rechtsschutz
§ 24 Rechtsschutz für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige
§ 25 Familien-Rechtsschutz
§ 26 Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz für Lohn- und Gehaltsempfänger
§ 27 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
§ 28 Rechtsschutz für Vereine
§ 29 Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

 

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