Die Praxisinventarversicherung
Die Praxisinventarversicherung bzw. Praxisinhaltsversicherung deckt Schäden in der Praxis ab. Dabei sind in der Regel folgende Gefahren versichert: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung durch Blitz, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Ertragsausfall für vorgenannte Gefahren.
Eine Praxisinventarversicherung versichert:
- Betriebseinrichtung
- Waren und Vorräte
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen
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