Pünktlich zum Stichtag 30.11. gibt es jedes Jahr auf neue den großen Wechsel bei den Kfz-Versicherungen. Normalerweise laufen Kfz-Versicherungsverträge ab 01.01. ein Jahr und können mit einer Frist von 1 Monat zum Vertrags- bzw. Jahresende gekündigt werden. Bis zum 30.11. eines jeden Jahres haben die Versicherungsnehmer deshalb die Möglichkeit ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung zu kündigen und in einen günstigeren Versicherungsvertrag zu wechseln. Ohne eine Kündigung verlängert sich die Kfz-Versicherung in aller Regel stillschweigend und automatisch um ein weiteres Jahr.